Samariter-Pflege
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Was ist Verhinderungspflege?

Pflegebedürftige, die mindestens Leistungen nach Pflegegrad 2 erhalten und seit mindestens sechs Monaten zuhause gepflegt werden, haben jährlich Anspruch auf Verhinderungspflege. Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für maximal sechs Wochen je Kalenderjahr.


Weitere Informationen zur Verhinderungspflege im Marien-Seniorenhaus in Straßenhaus finden Sie in der nachfolgenden Broschüre.

Download Broschüre Verhinderungspflege
E1 Verhinderungspflege.pdf (462KB)
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E1 Verhinderungspflege.pdf (462KB)